AKTIONSTAG „KOMMUNEN AM LIMIT“
Bund und Länder müssen angesichts der kommunalen Finanzkrise endlich handeln
Bundesweit beteiligen sich am Montag, 22. Juni 2026, Städte, Landkreise und Gemeinden am Aktionstag „Kommunen am Limit“, um auf die dramatische kommunale Finanzsituation aufmerksam zu machen. Die kommunale Finanznot betrifft uns alle - auch die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Reutlingen. Daher tragen sowohl die Kommunen der Region als auch der Landkreis Reutlingen aktiv zum Gelingen des Aktionstags bei.
Kommunales Defizit von 30 Milliarden Euro bundesweit
Die drei kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund – haben gemeinsam zu diesem Aktionstag aufgerufen und fordern von Bund und Ländern, endlich entschlossen zu handeln und wirksame Maßnahmen gegen die kommunale Finanzkrise zu ergreifen.
Die Finanzlage der Städte, Landkreise und Gemeinden ist dramatisch: Das kommunale Defizit lag 2025 bei rund 30 Milliarden Euro – ein historischer Höchststand, Tendenz steigend. Eine Hauptursache sind steigende Sozialausgaben, die die Kommunen bundesgesetzlich leisten müssen, und bei denen in der Vergangenheit der Umfang und die Standards immer weiter erhöht wurden.
Für die Bürgerinnen und Bürger wird die kommunale Finanzkrise direkt spürbar. Und sie betrifft viele kommunale Aufgaben wie z. B. die Instandhaltung von Schulen, Bibliotheken, Schwimmbäder, Kultur- und Sportangebote, den ÖPNV, die Krankenhausversorgung, die Wirtschaftsförderung und viele soziale Angebote.
Kommunale Finanznot betrifft auch den Landkreis Reutlingen und seine Kommunen
Landrat Dr. Ulrich Fiedler betont: „Auch im Landkreis Reutlingen erleben wir, wie die Anforderungen an die kommunale Ebene wachsen, ohne dass die finanzielle Ausstattung angepasst wird. Unsere Städte, Gemeinden und der Landkreis selbst benötigen verlässliche Rahmenbedingungen, um ihre Aufgaben weiterhin in hoher Qualität erfüllen zu können - für die Menschen hier im Landkreis. Der Aktionstag „Kommunen am Limit“ setzt hierfür ein wichtiges Zeichen.“
„Die kreisangehörigen Kommunen stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Und deshalb die Forderung: Es muss jetzt sofort gehandelt werden und nicht irgendwann. Schon jetzt müssen dringend notwendige Sanierungen von Sporteinrichtungen und Spielplätzen verschoben werden und auch Öffnungszeiten bei öffentlichen Einrichtungen wie Bibliotheken und Schwimmbädern werden drastisch eingeschränkt. So können wir für die Zukunft nicht weitermachen“, erklärt Bürgermeister Christof Dold als Vorsitzender des Kreisverbands Reutlingen.
So hat auch der Landkreis Reutlingen mit einer überlasteten Straßeninfrastruktur zu kämpfen. Die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Landkreis überschreiten schon lange ihre Kapazitätsgrenze. Hauptverkehrsstraßen müssen täglich bis zu 30.000 Fahrzeuge aufnehmen, obwohl die Leistungsgrenze gerade mal bei 10.000 bis 15.000 Fahrzeugen liegt.
Gleichzeitig können entlastende Investitionen beispielsweise in der Radinfrastruktur aufgrund der angespannten kommunalen Haushalte nicht getätigt werden. Betroffen ist auch der öffentliche Personennahverkehr. Um Kosten einzusparen, musste in Teilbereichen des Landkreises das Busangebot am Wochenende reduziert werden. Im Albvorland erfolgte beispielsweise eine Ausdünnung vom Stunden- auf einen Zweistundentakt.
Dadurch wird die notwendige Verkehrswende hinausgezögert und wichtige Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Mobilität können nicht zügig umgesetzt werden.
Zusätzliche Arbeit durch gesetzliche Vorgaben, wie der vom Bund beschlossene verpflichtende Umtausch alter Führerscheine, führen zu einem erheblichen Anstieg von Antragszahlen im Landratsamt.
Für diese zusätzliche Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörden erhalten die Stadt- und Landkreise jedoch weder ausreichende finanzielle Unterstützung, noch decken die erhobenen Gebühren die tatsächlich entstehenden Personal- und Verwaltungskosten. Besonders zum Jahresende, wenn die jeweiligen Umtauschfristen ablaufen, kommt es regelmäßig zu einer Antragsflut.
Die Folgen sind längere Bearbeitungs- und Wartezeiten, weniger freie Termine für Bürgerinnen und Bürger sowie eine steigende Belastung für die Beschäftigten. Da Führerscheine künftig alle 15 Jahre erneuert werden müssen, wird diese zusätzliche Belastung die Fahrerlaubnisbehörden auch in Zukunft dauerhaft begleiten.
Das kommt weder den Menschen im Landkreis noch den Beschäftigten in den öffentlichen Verwaltungen zugute. Die Kreise benötigen hierfür dringend eine angemessene Finanzierung durch den Bund.
Stark betroffenen ist auch der Sozialbereich wie das Beispiel Pflegekosten zeigt: Die Eigenanteile zur Versorgung von Pflegebedürftigen können immer weniger Betroffene selbst aufbringen. Die Ursachen sind vielschichtig: Ein nach Pflegegrad gedeckelter Leistungssatz der Pflegekassen, steigende Personal- und Sachkosten. Ebenso spielen z.B. Vorgaben des Gesetzgebers zu den Fachkräfteanteilen in der Pflege und hohe bauliche Standards eine Rolle. Hinzu kommt, dass die Förderung des Landes beim Bau von Pflegeheimen seit einigen Jahren weggefallen ist.
In der Folge beantragen immer mehr Pflegebedürftige und deutlich früher als in der Vergangenheit Sozialleistungen in Form der Hilfe zur Pflege bei den Sozialämtern.
Dies führt zu einer steigenden Fallbelastung bei den Beschäftigten und die ungedeckten Pflegekosten werden auf die Kommunen verlagert. Nach dem derzeitigen Stand des Entwurfs zum Pflegeneuordnungsgesetz sind weitere deutliche Mehrbelastungen der kommunalen Haushalte zu erwarten. Ohne einen entsprechenden Finanzierungsausgleich von Bund und Land stoßen die Kommunen auch hier zunehmend an ihre Grenzen.
Die kommunale Finanzkrise ist nicht abstrakt - sie ist sehr konkret vor Ort spürbar wie die Beispiele zeigen. Bund und Länder müssen handeln, damit der Staat vor Ort für seine Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig bleibt.
Forderungen der Kommunen an Bund und Land
Die Kommunen und ihre drei kommunalen Spitzenverbände fordern deshalb von Bund und Ländern:
- Das kommunale Finanzierungsdefizit muss vollständig beseitigt werden. Dies kann über eine jährliche Soforthilfe, eine Erhöhung des kommunalen Anteils an den Gemeinschaftssteuern sowie notwendige Reformen in den sozialen Sicherungssystemen geschehen.
- Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt auch“ muss sofort für jede Aufgabenübertragung oder
-ausweitung von Bund und Ländern gelten – mit einem vollständigen finanziellen und dynamisierten Ausgleich für alle Aufgaben, die den Kommunen von Bund und Ländern übertragen werden.



