Corona-Verordnung: Beherbergungsverbot wegen Unverhältnismäßigkeit außer Vollzug gesetzt
15.10.20 Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Beschluss von heute einem Eilantrag gegen das baden-württembergische Beherbergungsverbot für Gäste aus deutschen Regionen, in denen die 7-Tage-Inzidenz von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen pro 100.000 Einwohner überschritten wurde, stattgegeben.
Auszug aus einer Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 15.09.2020.
Hinweis der Redaktion: Reisende aus internationalen Risikogebieten sind aktuell weiterhin verpflichtet, ein ärztliches Zeugnis (negativer Coronatest) vorzulegen (Stand 15.06.2020) - siehe auch Corona-Verordnung Einreisequarantäne und Testung
