Das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“: Der Landkreis Reutlingen unterstützt Kulturschaffende und Kultureinrichtungen bei der Antragsstellung und Planung von Veranstaltungen
Bereits bei dem Förderprogramm „Kultur Sommer 2020“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, welches den Sommer kulturell lebendig halten sollte, konnten durch die Fördermittelberatung der Regionalmanagerin Kultur des Landkreises Reutlingen, Antje Kochendörfer, einige Anträge aus dem Landkreis Reutlingen eingereicht werden. Zusammen mit anderen, kleineren Fördermitteltöpfen wurde so eine Summe von 48.000 Euro in den Landkreis Reutlingen geholt und viele kulturelle Projekte gefördert. Nun soll mit dem Folgeprogramm des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst „Kunst trotz Abstand“ und der Fördermittelberatung durch die Regionalmanagerin Kultur die Arbeit von Kultureinrichtungen, Vereinen der Breitenkultur sowie freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern weiter unterstützt werden.
Um die Arbeit von Kultureinrichtungen, Vereinen der Breitenkultur sowie freischaffenden Künstlerinnen und Künstler während der Corona-Pandemie abzusichern, stellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 7,5 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden künstlerische Darbietungen sowie die Entwicklung und Erprobung neuer Formate, zielgruppenspezifischer Angebote und künstlerischer Konzepte, die unter Einhaltung der derzeitigen Auflagen umgesetzt werden können. Anträge können ab sofort und bis zum 4. Oktober beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung Kunst gestellt werden.
Unmittelbar nach dem Förderprogramm „Kultur Sommer 2020“ startet das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“, welches neben künstlerischen Projekten auch die Entwicklung und Erprobung neuer Formate und künstlerischer Konzepte fördert. Darüber hinaus können Projekte zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler und zur Stärkung der Breitenkultur und des gesellschaftlichen Zusammenhalts eingereicht werden. Die dabei beantragten Mittel sollen unter anderem für Honorarkosten, Reise- und Transportkosten und für die Kosten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden.
Antragsberechtigt sind rechtlich eingeständige Kultureinrichtungen sowie Vereine (e. V., gGmbH, Stiftung, GbR, Einzelunternehmen etc.), die dem Ressort der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugeordnet sind. Dabei beträgt die maximale Fördersumme 50.000 Euro, die Mindesfördersumme umfasst 10.000 Euro. Ein Eigenteil von mindestens 20 Prozent wird erwartet. Eine Antragstellung ist ab sofort über die Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst möglich. Zu beachten sind die noch zwei verbleibenden Fristen der Antragsrunden, 6. September 2020 und 4. Oktober 2020, und die damit verbundene Planung und Vorbereitung der Projekte.
Interessenten wenden sich bitte an:
Antje Kochendörfer
07121/ 4801320
a.kochendoerfer@kreis-reutlingen.de
Weitere Informationen:
https://www.kultur-machen.de/de/Kulturfoerderung