Mythos Schwäbische Alb
04.10.2018

Fördermittel für innovative Projekte im Biosphärengebiet Schwäbische Alb zu vergeben

Projektanträge müssen bis spätestens 15. November 2018 eingereicht werden

Das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ unterstützt mit jährlich 200.000 Euro innovative und nachhaltige Projekte im Biosphärengebiet. Die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen für die anstehende Förderrunde 2019 müssen der Geschäftsstelle des Biosphärengebiets bis spätestens 15. November vorliegen.

Rund 2,5 Millionen Euro aus dem Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ konnten seit 2008 pfiffigen Projektideen die notwendige Anschubfinanzierung geben. Seit Bestehen des Förderprogramms sind damit über 250 Projekte aus den Handlungsfeldern „Bildung für nachhaltige Entwicklung“, „Nachhaltige Regionalentwicklung“, „Historisch-kulturelles Erbe“, „Biodiversität und Forschung“ sowie „Öffentlichkeitsarbeit“ auf den Weg gebracht worden.

Für die nun anstehende Förderrunde 2019 können ab sofort von Vereinen und Verbänden, Kommunen, Erzeugerzusammenschlüssen und Unternehmen sowie von Privatpersonen Anträge eingereicht werden. Die Fördervoraussetzungen für ein mögliches Projekt, die Förderkonditionen sowie das Antragsformular sind online unter www.biosphaerengebiet-alb.de einsehbar.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb geben allen Interessierten im persönlichen Kontakt Tipps und Hilfestellungen für eine Förderung und begleiten die Projekte auch nach erfolgter Antragsbewilligung weiter.

Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Beantragung der finanziellen Unterstützung ist die fristgerechte Einreichung der Unterlagen. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss bis spätestens 15. November 2018 in der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb eingegangen sein. Neben der ausführlichen Projektbeschreibung sind zu diesem Zeitpunkt bereits drei vergleichbare Angebote, ein detaillierter Zeitplan und erforderliche Genehmigungen beizulegen.

Alle fristgerecht eingegangenen Anträge werden dann in der Geschäftsstelle gesichtet und mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Neben der Prüfung, ob eine Förderung über die Landschaftspflegerichtlinie möglich ist, muss das Projekt die Ziele des Biosphärengebiets unterstützen. Der Beirat des Vereins „Biosphärengebiet Schwäbische Alb e. V.“ entscheidet im März 2019 über die Vergabe der Mittel.

Für das Planungsjahr 2019 sind neben Projekten aus den bereits genannten Handlungsfeldern die zwei Förderschwerpunkte „Nachhaltige Mobilität“ und „Inklusion“ vorgesehen. Darunter sind die Förderung einer nachhaltigen Mobilität insbesondere im Freizeitverkehr sowie die Förderung fehlender ÖPNV-Anbindungen bei Großveranstaltungen im Biosphärengebiet zu verstehen. Im Bereich der Inklusion werden Projekte unterstützt, die Angebote barrierearm gestalten und Menschen mit Beeinträchtigung oder Migrationshintergrund bei ehrenamtlichen Aufgaben integrieren. Projekte aus diesen Schwerpunktbereichen werden im Rahmen der Förderung prioritär behandelt. Die Förderfähigkeit dieser Maßnahmen wird durch Expertinnen und Experten geprüft. Aufgrund der begrenzten jährlichen Fördermittel können Infrastrukturmaßnahmen nur bedingt berücksichtigt werden.

Hintergrundinformationen

Das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ erstreckt sich auf eine 85.300 Hektar große Gebietskulisse, bestehend aus den 29 Städten und Gemeinden im Biosphärengebiet. Anträge können von Kommunen, Vereinen und Verbänden, Interessensgemeinschaften oder auch Privatpersonen gestellt werden. Ehe die Projekte dem Beirat zur Entscheidung vorgelegt werden, prüfen die Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb bzw. das Regierungspräsidium Tübingen und die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg die Anträge auf ihre inhaltliche und förderrechtliche Eignung. Die Landschaftspflegerichtlinie ist landesweit die rechtliche Grundlage für die Förderung von Naturschutzprojekten und somit auch Grundlage für das Förderprogramm.

Ansprechpartner in der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb:

Name

Zuständigkeit

Kontaktdaten

Tobias Brammer

Netzwerk Informationszentren

Tobias.Brammer@rpt.bwl.de
Telefon 07381/932938-12

Petra Dippold

Bildung für nachhaltige Entwicklung

Petra.Dippold@rpt.bwl.de

Telefon 07381/932938-11

Roland Heidelberg

Öffentlichkeitsarbeit

Roland.Heidelberg@rpt.bwl.de
Telefon 07381/932938-14

Dr. Rüdiger Jooß

Forschung, Land-
schaftsentwicklung

Ruediger.Jooss@rpt.bwl.de
Telefon 07381/932938-26

Adelheid Schnitzler

Landwirtschaft, Schäferei, Regionalvermarktung, Streuobst, Weinbau

Adelheid.Schnitzler@rpt.bwl.de
Telefon 07381/932938-25

Walburg Speidel

Tourismus, ÖPNV, Gastronomie, hist.-kulturelles Erbe

Walburg.Speidel@rpt.bwl.de
Telefon 07381/ 932938-20

Petra Stapf

Organisation und Allgemeine Fragen

Petra.Stapf@rpt.bwl.de

Telefon 07381/932938-0

Rainer Striebel

Forstwirtschaft

Rainer.Striebel@rpt.bwl.de
Telefon 07381/932938-16

Dr. Carmen Weith

Bildung für nachhaltige Entwicklung

Carmen.Weith@rpt.bwl.de

Telefon 07381/932938-46

Datum

04.10.2018