Mythos Schwäbische Alb
30.03.2026

Geschwindigkeitsbeschränkungen für den Motorradverkehr gelten ab April

Im Lautertal (K 6769) gelten für Motorradfahrende ab Anfang April 2026 erneut die saisonalen Geschwindigkeitsbeschränkungen. Bis Ende September müssen sie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen auf einer Länge von knapp 300 Metern nach den Ortsausgängen weiterhin 50 km/h fahren. Der beim Beschleunigen entstehende Lärm soll dadurch in den Ortschaften reduziert werden.

Am Ortsausgang Bad Urach-Seeburg in Richtung Fischburgtal (L 245) besteht derzeit eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer. Grund dafür sind Straßenschäden. Deshalb gibt es dort vorerst keinen Bedarf für eine saisonale Geschwindigkeitsbegrenzung für Motorradfahrende.

Maßnahmen zur Reduzierung von Motorradlärm
Bereits seit 2018 werden die saisonalen Geschwindigkeitsbeschränkungen für Motorradfahrerinnen und -fahrer im Lautertal durch den Landkreis Reutlingen angeordnet. Dadurch mussten Motorradfahrende von Mai bis Ende August an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen auf einer Länge von knapp 300 Metern nach den Ortsausgängen weiterhin 50 km/h fahren. Die Beschleunigungsvorgänge der Motorräder, die als besonderes laut und störend empfunden werden, verlagern sich durch die Regelung um mehrere hundert Meter ortsauswärts. Nachdem die Geschwindigkeitsreduzierung mehrere Jahre erfolgreich im Lautertal erprobt wurde, wurde sie seit 2023 auch am Ortsausgang Bad Urach-Seeburg in Richtung Fischburgtal umgesetzt sowie in den Handlungsleitfaden zur Reduzierung von Motorradlärm des Landesverkehrsministeriums aufgenommen.

Aufgrund von Rückmeldungen aus der Bürgerschaft, den Erfahrungswerten der letzten Jahre und den Empfehlungen des Handlungsleitfadens zur Reduzierung von Motorradlärm tritt die Regelung für den Motorradverkehr dieses Jahr bereits Anfang April in Kraft und bleibt bis Ende September bestehen. Verkehrsschilder an den betroffenen Strecken weisen auf die Regelung hin.

 

 

Datum

30.03.2026