Hiebsmaßnahme aus Waldschutzgründen in der Kernzone im Gemeindewald Zwiefalten
Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit April 2026 offiziell erweitert, sechs neue Kommunen sind beigetreten, über die Hälfte der bisherigen Städte und Gemeinden haben ebenfalls weitere Flächen eingebracht. Das Biosphärengebiet ist somit um 42 Prozent gewachsen. Mit der Erweiterung kommen auch rund 1.050 Hektar neue Kernzonen hinzu. Kernzonen sind Wälder im Eigentum der öffentlichen Hand, sprich Kommunen, Land oder Bund. In diesen Bereichen soll sich die Natur möglichst ohne menschlichen Einfluss entwickeln können. Es sollen Urwälder von morgen entstehen. Das bedeutet zum Beispiel, dass auch keine Holznutzung mehr stattfinden soll.
Hinsichtlich der Holznutzung gibt es jedoch die Ausnahme, dass bei Borkenkäferbefall Gefahr im Verzug besteht, da sich diese in angrenzenden Wäldern ausbreiten können. Ein wirtschaftlicher Schaden bei diesen Wäldern ist aufgrund von Borkenkäferbefall in einer Kernzone zu verhindern. Es ist zudem möglich, dass präventiv gegen die Insekten Buchdrucker und Kupferstecher durch Entnahme von Nadelbäumen vorgegangen werden kann. Denn es ist aufgrund der Hitze und Trockenheit der letzten Monate sicher, dass Bäume befallen werden. Die Entnahme der befallenen Bäume aus Kernzonen muss im Einzelfall entschieden und behördlich angeordnet werden.
In der Kernzone im Gemeindewald Zwiefalten hat sich der Borkenkäfer in den dortigen Fichten eingefunden. Das Kreisforstamt Reutlingen wird in diesem Fall schnell handeln. In Absprache mit der höheren Forstbehörde Freiburg und der höheren Naturschutzbehörde im Regierungspräsidium Tübingen wird in den kommenden Tagen eine Hiebsmaßnahme aus oben genannten Gründen des Waldschutzes durchgeführt.
Hintergrundinformationen:
Die Holzentnahme in einer Kernzone aufgrund des Waldschutzes erfolgt auf der Grundlage des
§ 4 Absatz 4 der aktuellen Verordnung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb.
Sofern Fragen seitens der Bevölkerung bestehen, kann sich diese sehr gerne an das Kreisforstamt Reutlingen oder an die Geschäftsstelle des Biosphärengebiets Schwäbische Alb wenden.
