Mythos Schwäbische Alb
20.11.2020

Neue Coronaregelungen für die Outletcity

Gemeinsam haben der Landkreis Reutlingen, die Stadt Metzingen, das Polizeipräsidium Reutlingen und die HOLY AG neue Coronaregelungen für die Outletcity Metzingen vereinbart. Dabei haben die Verantwortlichen vor allem den sogenannten „Black Friday“ am 27. November 2020 und die Tage drum herum im Blick.

Konkret wurde eine Strategie aus insgesamt drei Bausteinen vereinbart.„Wir erwarten an den kommenden Samstagen und insbesondere am Black Friday eine erhöhte Anzahl an Besucherinnen und Besucher in der Outletcity Metzingen. Gemeinsam mit unseren Partnern haben wir ein Gesamtkonzept aus einem Guss entwickelt, das präventive Maßnahmen genau so wie schützende und ordnende Maßnahmen an den einzelnen Tagen enthält“, fasst Landrat Thomas Reumann die Gespräche der letzten Tage zusammen.

„Der Einzelhandel und somit das Einkaufen in der Outletcity sind durch die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg weiterhin zulässig und erlaubt. Wenn aber tausende von Besucherinnen und Besuchern an einzelnen Tagen erwartet werden, haben wir die Verantwortung weitergehende Maßnahmen zu treffen und einen einheitlichen rechtlichen Rahmen zu entwickeln, der ergänzend zur Corona-Verordnung gilt“, erklärt Reumann weiter. Gemeinsames Ziel der Partner sei es von Anfang an gewesen, den Besucherstrom zu entzerren, um so eine Überlastung der Outletcity und der Stadt Metzingen zu vermeiden und den Gesundheitsschutz für die Kunden und Kundinnen, die Metzinger Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitarbeitenden in den Geschäften zu gewährleisten.

Das Gesamtkonzept bestehe aus drei Bausteinen, erklärt Reumann. Baustein eins ist das Konzept der HOLY AG.

Die HOLY AG wird für die Black Friday Woche sämtliche Marketingaktivitäten mit Bezug auf die Läden der Outletcity Metzingen unterlassen. Das bedeutet, es wird für diese Zeit keine Newsletter geben und weder auf der Website noch im Outletcity Club werden Angebote für die stationären Geschäfte zu finden sein. Im Gegensatz zum Vorjahr, wird es auch keine verlängerten Öffnungszeiten in diesem Zeitraum geben.

Für die Outletcity Metzingen selbst wurde ein Phasenkonzept entwickelt, das auf dem seit April 2020 weiterentwickelten und verfeinerten Health & Saftey Kozept aufbaut. Hierzu gehören u.a. Bodenaufkleber zur Abstandswahrung, der Einsatz von Tensatoren, der Betrieb der Lüftungsanlagen auf Volllast. „Im Bereich City Mall führen wir ab einer Auslastung von ca. 600 Personen Zugangsbeschränkungen ein. Unsere Gäste können vor Ort sich über ein Ticket System Termine in Stores buchen, um nicht in Schlangen anstehen zu müssen. In den Parkhäusern und dort, wo es doch noch Schlangen gibt, werden wir vor Ort sein. Zu diesem Zweck stocken wir unser eigenes Personal und den Sicherheitsdienst massiv und bedarfsgerecht auf“, erklärt Wolfgang Bauer, Vorstandsvorsitzender der HOLY AG.

Der zweite Baustein ist eine Allgemeinverfügung der Stadt Metzingen, die sie als Ortspolizeibehörde erlässt. Diese Allgemeinverfügung enthält weitere konkrete Maßnahmen und gilt ab Samstag, 21. November 2020. Demnach muss erstens unter freiem Himmel im gesamten Bereich der Outletcity eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Diese Verpflichtung besteht von Montag bis Samstag in der Zeit von 8 bis 1 Uhr des Folgetags. Ausnahmen sind nur möglich, sofern auch die Coronaverordnung des Landes dies zulässt, also etwa bei Kindern unter sechs Jahren oder bei Vorliegen von gesundheitlichen Gründen.

Zweitens müssen Warteschlangen vor den Shops auf höchstens 20 Meter begrenzt werden. Öffentliche Verkehrsflächen müssen jeder Zeit freigehalten werden.

Drittens dürfen keine Sonderrabatte gewährt werden, wenn die Rabatte ausschließlich an einem oder an mehreren der nachfolgend genannten Tage gewährt werden sollen:

  • Samstag, 21. November 2020
  • Freitag, 27. November 2020
  • Samstag, 28. November 2020
  • Montag, 30. November 2020

Damit sollen Kunden an den Tagen rund um den „Black Friday“, an denen ohnehin viele Kunden in der Outletcity zu erwarten sind, nicht noch zusätzlich durch kurzfristige Rabatte angelockt werden. Dies gilt ausdrücklich nicht für den Lebensmitteleinzelhandel, die Apotheken, die Tankstellen und die Postfilialen im Einzelhandel. „Für uns ist es zentral den Gesundheitsschutz der Metzinger Bürgerinnen und Bürger genauso wie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Besucherinnen und Besucher mit den berechtigten wirtschaftlichen Interessen des Einzelhandels in einen ausgewogenen Einklang zu bringen.“, betonte Oberbürgermeister Dr. Ulrich Fiedler.

„Entscheidend ist die Eigenverantwortung der Besucherinnen und Besucher, sich an die vorgegebenen Abstandsregelungen und die Maskenpflicht zu halten“, so Reumann. „Die letzten Wochen haben jedoch gezeigt, dass die Regulierung der Anzahl der Besucher mittels Verkehrslenkungsmaßnahmen und eine konsequente Überwachung der Einhaltung der Corona-Regeln erforderlich sind.“

Als dritten Baustein sieht das Polizeipräsidium Reutlingen ein kaskadierendes Verkehrskonzept vor. In Anbetracht der nach wie vor hohen Infektionszahlen ist es unvermeidlich die Besucherströme vor Ort zu koordinieren und im Bedarfsfall auch zu begrenzen. Hierzu ist ein Verkehrskonzept vorbereitet, welches entsprechende Verkehrslenkungsmaßnahmen und im Einzelfall auch eine Begrenzung der Parkplätze vorsieht.  

An den kommenden Samstag, am Black Friday und am Cyber Monday wird eine Einsatz- und Führungsleitstelle in Metzingen eingerichtet, um die Entwicklung vor Ort zu beobachten und bei Bedarf die geeigneten Maßnahmen zu steuern.

„Wir nehmen die Lage sehr ernst und bitten auch die Besucherinnen und Besucher dies zu tun. Nutzen Sie die Angebote des Online-Shops und kommen Sie an anderen Tagen in die Outletcity, in denen keine zehntausende Menschen erwartet werden. Denn auch wenn der Einzelne mit seinem Besuch in der Outletcity nichts unrechtes tut, sind große Ansammlungen von Menschen in Zeiten der Corona-Pandemie unbedingt zu vermeiden, um sich und andere zu schützen.“, appellieren Reumann, Dr. Fiedler, Bauer und Polizeipräsident Udo Vogel abschließend an die Verantwortung jedes Einzelnen.

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Datum

20.11.2020