Mythos Schwäbische Alb
23.09.2024

Obstannahme für „ebbes Guad’s“

Foto: Baum mit Luikenäpfeln (Bildquelle: Landratsamt Reutlingen)

Es ist wieder soweit! Ab dem Mittwoch, 25.09.2024, wird das vollreife Obst der Streuobstwiesen angenommen, um „ebbes Guad´s“ draus zu machen. Die Keltereien, die die Früchte aus dem Landkreis und dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb verarbeiten, starten die Annahme.

Für „ebbes Guad´s“ wird nur das vollreife Obst angenommen, das frisch herabgefallen ist oder sich ganz leicht vom Baum löst. Diese Qualität macht das besondere Aroma dieses Direktsaftes aus. Für gesunde und vollreife Äpfel, die nach den geforderten Erzeugerkriterien erzeugt wurden, gilt pro 100 Kilogramm ein Aufpreis von 5 Euro auf den aktuellen Tagespreis und eine Preisuntergrenze von 12 Euro. Die Preise in diesem Jahr sind jedoch weit darüber, was an dem geringen Obstertrag liegt. Eine einzige Frostnacht Ende April genügte, um landauf landab sehr viele Blüten erfrieren zu lassen.

Das Apfelsaft-Aufpreis-Projekt „ebbes Guad’s“ wurde von Landkreis, Regionalverband, Kreisverband der Obst- und Gartenbauvereine und den regionalen Keltereien ins Leben gerufen. Das gemeinsame Ziel ist es, den Erzeugern einen besseren Preis zu bieten und damit einen Anreiz zur Bewirtschaftung zu liefern. Denn für die Streuobstwiesen ist die Nutzung die beste Pflege und Zukunftssicherung.

Der Aufpreis geht also direkt an die Erzeuger, die mit ihrer fachgemäßen Pflege der Obstbäume neben dem hochqualitativen Obst ein weiteres wertvolles Gut erwirtschaften: ein einzigartiges Landschaftsbild im Streuobstparadies.

Das Sortiment umfasst inzwischen Apfelsaft klar und naturtrüb, Apfel-Süßkirschsaft mit Süßkirschen aus dem Ermstal, Apfelschorle und feine Obstweine, Secco und Destillate. Die „ebbes Guad’s“ Säfte werden in Glasflaschen sowie in Bag in Box angeboten. Die Produkte werden bei regional gut sortierten Händlern und in Getränkeabteilungen angeboten, Infos dazu sind auf der Internetseite von „ebbes Guad’s“ zu finden: www.ebbes-guads.de 

Um die Regionalität zu gewährleisten, ist es für die Anlieferer erforderlich, einen sogenannten Liefer- und Abnahmevertrag auszufüllen. Die Verträge liegen bei den Keltereien Häussermann in RT-Oferdingen und Reusch in Metzingen-Neuhausen aus oder sind dort anzufragen. Interessierte Gütlesbesitzer werden gebeten, sich für die erstmalige Teilnahme bei den oben genannten Sammelstellen anzumelden.

Datum

23.09.2024