Mythos Schwäbische Alb
01.09.2025

Windkraftausbau im Landkreis Reutlingen nimmt weiter Fahrt auf

Windkraft leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und damit auch zu mehr Energieautonomie. Ziel des Landkreises Reutlingen ist es daher, den Ausbau der Windkraft vor Ort zu unterstützen. Um den komplexen Genehmigungsprozess zu beschleunigen, hat das Landratsamt eigens ein Windenergieteam eingerichtet.

Bis Ende Juni konnten Antragstellende zudem von einem gesetzlich vereinfachten Antragsverfahren profitieren. Insgesamt gingen bis zur Frist weitere 15 Anträge für Windparks mit insgesamt 79 neuen Windkraftanlagen beim Landratsamt Reutlingen ein. Damit nimmt der Windkraftausbau im Landkreis Reutlingen weiter Fahrt auf. In den letzten Jahren wurden bereits mehrere neue Windkraftanlagen genehmigt, von denen auch schon einige errichtet worden sind und demnächst ihren Betrieb aufnehmen.

Einer der vier Windparks befindet sich in Magolsheim, dessen sechs Windenergieanlagen bereits errichtet sind. Ein weiterer Park mit fünf Windrädern wird aktuell bei Gomadingen errichtet. Für die geplanten drei Anlagen am „Hohfleck“ wurde jüngst eine erste Baufreigabe erteilt, sodass auch hier mit einem zeitnahen Baubeginn gerechnet werden kann. In Böttingen-Buch beginnen die Arbeiten für drei weitere Anlagen voraussichtlich im Herbst.

So tragen bald insgesamt 17 Windräder zur Energiegewinnung im Landkreis bei.

Vereinfachte und schnellere Genehmigungsverfahren

Während sich in der Vergangenheit ein Genehmigungsverfahren von der Antragstellung bis zur Entscheidung über mehrere Jahre hingezogen hatte, konnte die Verfahrensdauer im Landkreis Reutlingen deutlich verkürzt werden. Dem Windenergieteam ist es bei den letzten Verfahren gelungen, die Dauer vom vollständigen Antrag bis zur Genehmigung auf wenige Monate zu reduzieren. Ermöglicht worden ist dies auch durch den Abbau bürokratischer Hürden, die Zusammenarbeit von Fachbehörden und Standortgemeinden und der Kooperation von Antragstellenden.

Außerdem beschleunigt eine neue gesetzliche Regelung auch den Windkraftausbau im Landkreis Reutlingen: Sie ermöglicht ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren mit reduziertem Prüfumfang für Gebiete, die durch den Regionalverband Neckar-Alb für die Windkraft ausgewiesen sind. Die Regelung für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren gilt allerdings nur, wenn ein Antrag bis spätestens Ende Juni 2025 beim Umweltschutzamt des Landratsamts Reutlingen eingereicht worden ist.  Eine Nachfolgereglung ist seit dem 15. August dieses Jahres in Kraft getreten. Auch sie bietet Verfahrenserleichterungen für ausgewiesene Gebiete an - wenn auch in einem kleineren Umfang.

Um die Frist einhalten zu können, mussten die Antragstellenden noch keine vollständigen Antragsunterlagen einreichen. Das Windenergieteam erwartet, dass die noch zu ergänzenden Unterlagen im Laufe der zweiten Jahreshälfte nachgeliefert werden. Dann können die Genehmigungsverfahren mit der Beteiligung der Fachbehörden auch durchgeführt werden.

Wenn alle fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können voraussichtlich die ersten Genehmigungen für diese neuen Anträge Anfang 2026 erteilt werden.

Bis die Anlagen umweltfreundlichen Strom liefern werden, wird es nach der Genehmigung voraussichtlich noch zwei weitere Jahre dauern. Gründe dafür sind die derzeitigen langen Lieferfristen für die notwendigen Komponenten sowie die erforderlichen Bau- und Testphasen der Anlagen.

Datum

01.09.2025