Mythos Schwäbische Alb
09.04.2025

Zustimmung für 19 Förderprojekte im Biosphärengebiet

Beiratssitzung des Biosphärengebiet Schwäbische Alb e. V. am 20.03.2025 im Biosphärenzentrum Schwäbische Alb in Münsingen-Auingen; Fotografie: Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb.

Beirat des Vereins Biosphärengebiet Schwäbische Alb e.V. gibt Projektanträgen mit einer Gesamtfördersumme von rund 240.000 Euro „grünes Licht“

Im Rahmen des Förderprogramms „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ werden nachhaltige Projekte finanziell unterstützt. Für die Förderrunde 2025 hat der Beirat seine Zustimmung für 19 Projekte gegeben. Die Fördermittel in Höhe von rund 240.000 Euro stoßen Investitionen von über 480.000 Euro in der Region an.

Seit 2008 können Kommunen, Vereine und Verbände, Privatpersonen oder Interessensgemeinschaften einen Antrag zur finanziellen Unterstützung einer innovativen Idee beim Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ stellen. Die Entscheidung, ob ein Projekt gefördert wird, trifft der Beirat des Vereins „Biosphärengebiet Schwäbische Alb e. V.“. Das 32-köpfige Gremium setzt sich aus Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, Vereine und Verbände zusammen. Die Leitung der diesjährigen Beiratssitzung im Biosphärenzentrum Schwäbische Alb in Münsingen übernahm der Vereinsvorsitzende Landrat Dr. Ulrich Fiedler.

Die zur Verfügung stehenden Mittel werden in der Förderrunde 2025 komplett abgerufen. Es gab, wie in den Vorjahren, wieder eine höhere Nachfrage nach Fördergeldern, sodass drei diesjährige Projekte, „Anschaffung einer Obstauflesemaschine“, „Entwicklung eines Streuobstpflegemaßnahmenkatalogs mit konkreten und praktischen Maßnahmen“ und „Durchführung einer Wiesenmeisterschaft: Wertschätzung für Landwirtschaft und Naturschutz“ aus dem „Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt“ des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg finanziert werden. „Wir freuen uns, dass auch in diesem Jahr wieder so viele Förderanträge eingegangen sind. Dies macht deutlich, dass es im Biosphärengebiet Schwäbische Alb eine Vielzahl engagierter Akteurinnen und Akteure gibt, die mit innovativen Projekten den Gedanken einer nachhaltigen Regionalentwicklung mit Leben füllen. Mein herzlicher Dank gilt dem Umweltministerium für die Förderung der drei zusätzlichen Projekte“, brachte es der Vereinsvorsitzende Dr. Fiedler auf den Punkt.

Die Beiratsmitglieder trafen sich im Biosphärenzentrum Schwäbische Alb in Münsingen-Auingen, um über die Projektanträge aus den Handlungsfeldern „Nachhaltiger Tourismus“, „Bildung für nachhaltige Entwicklung“, „Nachhaltige Regionalentwicklung“, „Biodiversität und Forschung“ sowie „Öffentlichkeitsarbeit“ zu entscheiden. Seit 2008 stimmte der Beirat so über Fördergelder in Höhe von 4 Millionen Euro in den genannten Handlungsfeldern ab. Zusammen mit den Eigenanteilen der Projekte summieren sich die Gesamtinvestitionen auf über 7,4 Millionen Euro.

Von der diesjährigen Förderzusage profitieren beispielsweise die Gemeinde St. Johann für die Planung eines Themenspielplatzes, die Bäuerliche Schlachtgemeinschaft im Biosphärengebiet Schwäbische Alb in Westerheim für ihre Öffentlichkeitsarbeit oder die Mühlengenossenschaft Römerstein e.G. für den Kauf eines speziellen Messgeräts zur Schnellbestimmung von Inhaltsstoffen in Getreide, Ölfrüchten und Mehl.

Hintergrundinformationen:

Das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ erstreckt sich auf eine 85.300 ha große Gebietskulisse, bestehend aus den 29 Städten und Gemeinden im UNESCO-ausgezeichneten Biosphärengebiet Schwäbische Alb. Jährlich stehen in der Regel 200.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Seit 2008 bis heute wurden insgesamt über 4 Millionen Euro Zuschüsse über das Programm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ vergeben.

Ehe die Projekte dem Beirat zur Entscheidung vorgelegt werden, prüfen die Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb, die Regierungspräsidien Tübingen und Stuttgart sowie die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg die Anträge auf ihre inhaltliche und förderrechtliche Eignung. Die Landschaftspflegerichtlinie ist landesweit die rechtliche Grundlage für die Förderung von Naturschutzprojekten und somit auch Grundlage für das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“.

Der Antragsschluss für die Förderrunde 2026 ist am 15. November 2025.

Datum

09.04.2025